Ihre Vorteile

Da die Bezeichnung “Sachverständiger” nicht gesetzlich geschützt ist, können sich auch Personen mit minderer Qualifikation “Sachverständiger” nennen.

Die Bezeichnung
“öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger”
stellt somit ein Qualitätssiegel dar.

Von den Gerichten werden in der Regel ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.