Zur Klärung von technischen Zusammenhängen werden im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen Gutachten benötigt. Mit der Erstattung von Gutachten werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.
Bei der Erstellung des Gutachtens ist der Sachverständige an die Fragestellungen des Beweisbeschlusses gebunden und durch den geleisteten Eid zur absoluten Neutralität verpflichtet.